Aus gegebenem Anlass melde ich mich heute mit einem Thema zurück, das in der Blogosphäre immer wieder für Verwirrung und schließlich für unwissende Handlungen sorgt.
Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema Do Follow Links und unseriösen Kooperations "Angeboten".
Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema Do Follow Links und unseriösen Kooperations "Angeboten".
Bei den sogenannten "Do Follow" Links handelt es sich um Hyperlinks, die besonders gern von Unternehmen gefordert werden.
Sie bezwecken, dass nicht nur direkt auf das Unternehmen verlinkt wird, sondern ist auch noch dem Aufstieg im Page Ranking der Suchmaschine Google dienlich; für das Unternehmen und letztlich für euch!
Dies bedeutet also, dass das Unternehmen bei Google schneller gefunden wird, da es immer weiter nach oben wandert - selbiges mit eurem Blog.
Da natürlich jede Firma gerne oft und einfach bei Google gefunden werden möchte, sind sie bereit, für einen DoFollow Link zu bezahlen, den die Bloggerinnen und Blogger auf ihren Präsenzen einbinden. Natürlich bitte ungekennzeichnet! Meist ist der Betrag unverschämt gering - aber zum Thema Abzocke kommen wir später noch.
Was allerdings JEDES Unternehmen, JEDE Agentur oder weiß der Herr noch eins verschweigt - die Richtlinien von Google und das in Deutschland geltende Telemediengesetz!
Kürzlich erreichte mich ein Angebot einer Agentur, dessen Mitarbeiter sich damit brüstete, bei einer meiner favorisierten Blogger Communities tätig gewesen zu sein, die in ihrer damaligen Form leider nicht mehr existiert.
Da ich dieser Community voll und ganz vertraut habe, dachte ich schon zu Beginn der Mail "Endlich mal wieder ein seriöses Angebot".
Was ich dann allerdings zu Lesen bekam, riss mir die Kinnlade nach unten.
[...] "Das Unternehmen würde gerne, dass Du zu Ihnen hin verlinkst [Do-Follow] ("kann gekennzeichnet sein, wenn gewollt".[...]
[...] "Vergütung dafür 60 € Gutschein oder bar."[...]
Meine Reaktion
[...] "allerdings habe ich einen Bedingungspunkt zur Kooperation entdeckt, den ich so nicht verantworten kann und mich auch nicht strafbar machen möchte.
Das Unternehmen möchte, dass ein Do-Follow Link gesetzt wird. Da allerdings für die Verlinkung eine Vergütung im Sinne des Gutscheins für ein Produkt aus dem Shop erfolgt und das bei google verboten ist (gekaufter Do-Follow Link / hinzu kommt, dass eine Nennung unbedingt notwendig ist, jedoch diese Aktion auch nicht legaler macht), würde ich mich somit strafbar machen und mit Garantie auch mein hohes Pageranking verlieren; wenn ich nicht gar komplett aus der Suchmaschine ausgeschlossen werde.
Da sich nicht alle Blogger/innen damit auskennen und sich damit schon reihenhaft Leute in Schwierigkeiten gebracht haben, wäre es besser, solche Kooperationen entweder direkt zu unterbinden und die Bedingungspunkte ändern zu lassen und das den Unternehmen auch genau so zu begründen, oder ganz klar die Blogger darauf hinzuweisen, wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht.
Eine normale Verlinkung mit der zugehörigen Produktvorstellung ist überhaupt kein Problem und absolut gerechtfertigt, aber kein gekauftes Do-Follow!
Demnach möchte ich die Kooperation mit diesem Unternehmen unter diesen Bedingungen nicht unterstützen."[...]
Eine "normale" Verlinkung meint hierbei übrigens eine NoFollow Verlinkung.
NoFollow bedeutet, dass die Verlinkung von Google ignoriert wird und kein steigen des Page Rankings der Suchmaschine zur Folge hat.
Die Antwort
"Hallo Missy, ich hatte Dir doch geschrieben, dass Du es kennzeichnen kannst. Dann ist es in keinem Fall strafbar und wird von Google akzeptiert bzw. ist deren Richtlinie."
Wie ihr im nachfolgenden Punkt lesen werdet, ist diese Aussage schlichtweg falsch.
Von "können" ist außerdem keine Rede - es ist Pflicht!
Do Follow Links an sich sind nicht strafbar, wenn sie auf Webseiten verlinken, die euch dafür nicht bezahlt haben. Das wären beispielsweise Blogs, Foren, Communities oder Vergleichbares.
Wenn ihr also einer qualitativ hochwertigenPräsenz dazu verhelfen möchtet, bekannter zu werden.
Sobald allerdings Geld ins Spiel kommt, ändert sich die Rechtslage nicht nur bei Google, sondern auch vor dem Gesetz!
Hierbei verwandelt sich der anfängliche Produkt Bericht in Werbung, die ganz klar gekennzeichnet werden MUSS.
Da oftmals bezüglich des Schreibstils nicht auffällt, ob es sich dabei nun um Werbung oder einen persönlichen Testbericht handelt und somit nicht mehr klar unterschieden werden kann, ist eine Kennzeichnung wie beispielsweise "sponsored Post", "sponsored link" oder "Advertise" laut Google notwendig.
Dass nicht jeder Produkt Bericht gleichzeitig Werbung in der Form ist, wie wir sie als Werbespots oder Werbetexte kennen und dennoch einen real durchgeführten Test mit ehrlichem Feedback beinhalten kann, ist die wohl gängigste Form. Hierbei geht es allein um den gesetzten DoFollow Link!
Dass nicht jeder Produkt Bericht gleichzeitig Werbung in der Form ist, wie wir sie als Werbespots oder Werbetexte kennen und dennoch einen real durchgeführten Test mit ehrlichem Feedback beinhalten kann, ist die wohl gängigste Form. Hierbei geht es allein um den gesetzten DoFollow Link!
Laut der aktuellen Richtlinien von Google, die ich euch am Ende dieses Punktes verlinken werde, muss die Information nicht nur im Beitrag selbst, sondern schon im Titel des Beitrages ersichtlich sein.
Ferner betitelt Google dieses Verhalten als Spam, um, wie bereits vorhin erwähnt, das Page Ranking zu manipulieren.
Dies hat zur Konsequenz, dass nicht nur dem Unternehmen und vor allem dem Blogger eine deftige Abmahnung drohen kann, sondern vor allem der Ausschluss aus der Suchmaschine Google beider Parteien.
Euer Blog wird dann also nicht mehr über Suchbegriffe gefunden und verliert somit seinen Wert und seine Präsenz.
Desweiteren verstoßen nicht gekennzeichnete Links gegen das in Deutschland geltende Telemediengesetz und können somit auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
Besonders zu beachten ist hierbei § 6 und ein Nachfolgesatz.
§ 6 : "Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein."
Ein Verstoß ist unter dem Aspekt des Vorsprungs durch Rechtsbruch gem. § 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig.
Euer Blog wird dann also nicht mehr über Suchbegriffe gefunden und verliert somit seinen Wert und seine Präsenz.
Desweiteren verstoßen nicht gekennzeichnete Links gegen das in Deutschland geltende Telemediengesetz und können somit auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
Besonders zu beachten ist hierbei § 6 und ein Nachfolgesatz.
§ 6 : "Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein."
Ein Verstoß ist unter dem Aspekt des Vorsprungs durch Rechtsbruch gem. § 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig.
Weitere Informationen zum Thema DoFollow Links findet ihr *HIER*. Das sind die offiziellen Richtlinien von Google.
Außerdem ist es ratsam, sich mit dem Telemediengesetz vertraut zu machen, da Blogs ebenfalls zu diesem zählen.
Das in Deutschland geltende Telemediengesetz findet ihr *HIER*.
Außerdem ist es ratsam, sich mit dem Telemediengesetz vertraut zu machen, da Blogs ebenfalls zu diesem zählen.
Das in Deutschland geltende Telemediengesetz findet ihr *HIER*.
Abschließend bleibt nur zu sagen: Liebe Bloggerinnen und Blogger, lasst euch nicht veräppeln!
Angebote dieser Art bedienen sich einer Dreistigkeit, die eigentlich kaum zu überbieten ist.
Dass Unternehmen gerne versuchen Blogs auszubeuten ist, denke ich, inzwischen jedem bekannt und auch nichts neues, allerdings würde ich dennoch dazu appellieren, niemals für ein geringes Einkommen eine Konsequenz dieser Art zu riskieren.
Angebote dieser Art sind übrigens gleichzeitig ein Beleg dafür, in wie fern der Blogger für seine Arbeit respektiert wird - nämlich gar nicht.
Respekt beider Seiten ist allerdings unerlässlich, um eine angenehme Kooperation auf Augenhöhe zu bedienen.
Außerdem rate ich stets dazu sich bei solchen Themen selbst zu informieren. Es ist immer schön und gut, sich mit anderen Bloggern über Themen diesbezüglich auszutauschen - wie sich in den meisten Fällen allerdings zeigt, kennen viele die aktuelle Rechtslage schlichtweg nicht. Dies gilt genauso für Firmen!
Deshalb druckt euch das deutsche Telemediengesetz und die Google Richtlinien aus und studiert sie genau. In jedem Zweifelsfall könnt ihr euch dann direkt einlesen und habt Klarheit.
Habt ihr sonst noch eine Frage zum Thema?
Habt ihr auch bereits Kontakt mit solcherlei Angeboten gehabt?
Wie steht ihr dem Verhalten der Firmen und Agenturen diesbezüglich gegenüber?